Angaben gemäß § 5 DDG / Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV
Landesverbandes der Schullandheime Sachsen-Anhalt e. V.
Waldreich GmbH & Co. KG – Sozialbetrieb
Schullandheim Blankenburg
Sven Lanzke
Heidelberg 14
38889 Blankenburg
Telefon: 049 (0)3944 3978
Kontakt: info@schullandheim-blankenburg.de
Allgemeine Geschäftabedingungen (AGB)
Präambel
Schulfahrten unterstützen als Gemeinschaftserlebnis die Erziehung zu sozialer Verantwortung. Sie erwachsen unmittelbar aus der Unterrichtsarbeit der Schule und haben neben einer Intensivierung der allgemeinen Bildungs- und Erziehungsarbeit die Aufgabe, im Unterricht behandelte Themen zu vertiefen, zu veranschaulichen und durch Aktivitäten zu ergänzen, die über die Möglichkeiten des Unterrichts hinausgehen.
Diese Schulfahrt ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie erweitert die Möglichkeit der Lehrkräfte, Erziehungsziele zu verfolgen und zu vertiefen sowie die Festigung des Klassenverbandes oder der Kursgemeinschaft zu fördern.
Der Vertragspartner (Leistungsempfänger) verpflichtet sich im Rahmen seines Aufenthalts, sich an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.
1. Mindestteilnehmerzahl und Programm
Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 10 Personen. Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann es zum Ausschluss des Vertrages kommen. Die Waldreich GmbH & Co. KG – Sozialbetrieb unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot, falls einzelne Programmpunkte nicht durchgeführt werden können.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag besteht aus dem Belegungsvertrag.
Mit der Online-Anfrage ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Belegungsvertrags ist ein Vertrag zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person abgeschlossen, ist die Vollmacht des Vertragspartners im Vorfeld nachzuweisen.
Eine Vertragskündigung durch das Schullandheim aus betrieblichen Gründen ist ohne Rechtsansprüche des Vertragspartners möglich. Dieser Vertrag ist vor Reisebeginn jederzeit lösbar. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Als vereinbart gelten dann:
3.1 Allgemeines
- Der Zeitraum der Reise
- Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt
- Die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
- Die Betreuung durch Mitarbeiter der Waldreich GmbH & Co. KG – Sozialbetrieb oder externe Dienstleister
- Das ausgeschriebene Rahmenprogramm
3.2 Die An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt individuell. Sollte die Waldreich GmbH & Co. KG – Sozialbetrieb an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Sozialbetrieb.
3.3 Teilnahmekosten
Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Beitrag fällig. Er ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Beitrags gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen.
3.4 Stornogebühren
Es gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 42 Tagen bezogen auf den Anreisetag.
- Später als 42 Tage vor dem Anreisetermin: 20 % des Preises der gebuchten Leistung
- Später als 35 Tage vor dem Anreisetermin: 30 % des Preises der gebuchten Leistung
- Später als 28 Tage vor dem Anreisetermin: 40 % des Preises der gebuchten Leistung
- Später als 21 Tage vor dem Anreisetermin: 50 % des Preises der gebuchten Leistung
- Später als 14 Tage vor dem Anreisetermin: 60 % des Preises der gebuchten Leistung
- Später als 6 Tage vor dem Anreisetermin, bei Nichtanreise sowie bei Anreise mit weniger als 80 % der vertraglich festgelegten Teilnehmer: 80 % der gebuchten Leistungen
Kulanzregelung:
Bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren Gründen (z. B. plötzliche Krankheit mit Nachweis) behält sich die Waldreich GmbH & Co. KG – Sozialbetrieb vor, individuell Kulanzlösungen anzubieten.
3.5 Gegenseitige Haftung
Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
3.6 Verhaltensanforderungen
Die Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur ordnungsgemäßen Übergabe aller genutzten Räumlichkeiten und entliehenen Materialien. Für vorsätzlich oder leichtfertig verursachte Schäden haftet der Vertragspartner.
3.7 Absage der Reise
Treten Gründe ein, dass die Reise oder Programmpunkte nicht vertragsentsprechend durchgeführt werden können, werden Alternativen angeboten.
7. Nutzungsrechte
Medien, die während der Gruppenreise durch Bevollmächtigte aufgenommen werden, können für werbliche Zwecke verwendet werden. Teilnehmer können der Nutzung ihrer Bilder vor Reiseantritt schriftlich widersprechen.
8. Abweichungen
Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.