Elterninformationen für Klassenfahrten

Informationen für Eltern zur Klassenfahrt

Eine Klassenfahrt ist für viele Kinder ein echtes Highlight ihrer Schulzeit. Neue Eindrücke, gemeinsames Erleben in der Natur, das Entdecken fremder Orte – all das fördert nicht nur das Lernen, sondern auch den Zusammenhalt in der Klassengemeinschaft. Für Eltern bedeutet so eine Reise aber nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern häufig auch finanzielle Sorgen.

Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten fragen sich viele Familien: Wie soll ich diese Klassenfahrt bezahlen? Die gute Nachricht: Niemand soll ausgeschlossen werden. Es gibt gezielte Förderprogramme, die Familien mit geringem Einkommen entlasten – insbesondere das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Unterstützung beantragen können und welche Kosten übernommen werden.

Welche Familien haben Anspruch auf Förderung?

Die finanzielle Unterstützung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Familien bestimmte staatliche Leistungen beziehen – zum Beispiel:

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch wenn Ihr Einkommen nur knapp über den gesetzlichen Grenzen liegt, kann ein Anspruch bestehen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Stadt, Gemeinde oder direkt mit der KoBa Harz – dort hilft man Ihnen gern weiter.

Welche Kosten werden übernommen?

Das Bildungspaket übernimmt die kompletten tatsächlichen Kosten für eine schulisch organisierte Klassenfahrt. Dazu zählen unter anderem:

  • Reisekosten (z. B. Bus, Bahn)
  • Übernachtung und Verpflegung
  • Eintrittspreise für Programmpunkte

Wichtig: Taschengeld gehört nicht zu den förderfähigen Ausgaben und muss selbst getragen werden. Die Erstattung erfolgt in der Regel direkt an die Schule oder das Schullandheim – Sie müssen also nicht in Vorkasse gehen.

Wie und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Kostenübernahme sollte mindestens vier Wochen vor Beginn der Klassenfahrt gestellt werden. Je nachdem, welche Leistungen Sie beziehen, sind unterschiedliche Stellen zuständig:

  • Bei Bürgergeld (Hartz IV): Ihr zuständiges Jobcenter
  • Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen: KoBa Harz oder Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung

Sie benötigen in der Regel:

  • einen ausgefüllten Antrag auf BuT-Leistungen (Klassenfahrten)
  • eine Bestätigung der Schule mit Reisedatum und Kosten

Die Anträge gibt es als PDF zum Download oder direkt vor Ort. Viele Einrichtungen unterstützen Sie beim Ausfüllen.

Formulare und weiterführende Informationen

Kontakt für Fragen und Unterstützung

Gern helfen wir Ihnen auch persönlich weiter oder stellen den Kontakt zur richtigen Stelle her. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf eine Klassenfahrt verzichten müssen.

Wenn Sie sich unsicher fühlen oder Unterstützung beim Antrag brauchen, zögern Sie nicht – sprechen Sie uns oder die Schule Ihres Kindes an. Gemeinsam finden wir eine Lösung!